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BALM Förderperiode 2024
28.03.2024
Autor: Pascal Rosemann, Jürgen Ramke
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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HAUSHALTen ist wichtig, PLANen noch viel wichtiger…

Der öffentliche Haushalt unterscheidet sich wesentlich vom betriebswirtschaftlichen Handeln und Wirken: Während der Staat die Einnahmen- und Ausgabenseite direkt beeinflussen kann, so kann der Betrieb dieses nur bedingt. Bei zu geringen Steuereinnahmen wird entweder der Steuersatz erhöht, oder eine neue Steuer generiert. Bei zu hohen Steuerausgaben können Budgets gekürzt oder Subventionen gestrichen werden. Es braucht dazu lediglich ein Gesetz und eine Mehrheit, dies zu beschließen. Der Betrieb muss mit diesen Rahmenbedingungen umgehen.

Und das fällt zunehmend schwerer.

Betriebliche Investitionen bedürfen Planungssicherheit. Wie hoch sind meine benötigten Energiekosten? Welche Investitionen sind förderfähig? Wie entwickeln sich die Hebesätze bei der Gewerbesteuer?

Mittel- und langfristige Investitionen werden davon wesentlich beeinflusst. Mehr und mehr wird es wichtig, durch den Dschungel der Fördertöpfe durchzufinden, um Kosten zu reduzieren.

In den vergangenen Jahren war das Förderprogramm „De Minimis“ (heute: „Umweltschutz und Sicherheit“) der Europäischen Union ein fester Bestandteil der Kostenreduzierung im Bereich schwerer LKW des Güterkraftverkehrs und des Werkverkehrs. Die Idee dahinter war, Förderungen auszuloben, ohne eine umfängliche Genehmigung von der EU einzuholen. Die EU-Kommissare sahen keine Gefahr für den Wettbewerb, bis zu einer Summe von 200.000 EUR einzelne Betriebe zu unterstützen. Die einzelnen Mitgliedsländer sollten ihrerseits diese Richtlinie umsetzen.

Das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität in Köln) wurde mit der Umsetzung beauftragt. Herausgekommen sind verschiedene Fördertöpfe, die die unterschiedlichsten überobligatorischen Maßnahmen der Betriebe finanziell unterstützen sollten.

Und dann kam im November 2023 Herr Lindner, und dampfte alles ein.

Heute (April 2024) müssen wir beklagen, dass die ausgelobten Mittel in Höhe von 261 M EUR für den Bereich „Umweltschutz und Sicherheit“ bereits nach neun Tagen gebunden waren. Dass der Fördertopf „Weiterbildung“, in dem weitere 125 M EUR zur Verfügung stehen, bis heute noch nicht geöffnet ist.

Mittlerweile stellen sich mehr und mehr Fragen, die unbeantwortet sind: War es das in Sachen Förderung in 2024? Ab 01.07.2024 werden auch LKW mit einer zGM zwischen 3,5 to und 7,49 to mautpflichtig. Sind auch diese betroffenen Unternehmungen förderwürdig?

Irgendwann werden wir hoffentlich Antworten bekommen.

Doch wir sollten vorbereitet sein.

Da die Vergabe der Fördermittel nach dem „Windhundprinzip“ (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst) erfolgt, sollten schon jetzt die Voraussetzungen für die Beantragung geschaffen werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu erfahren, welche Daten nötig sind, um einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung der Fördermittel zu gewährleisten. Unsere Sparte AVB-Firmenberatung ist für Sie da.

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