BALM Umweltschutz und Sicherheit (De-minimis) BALM-Weiterbildung Partnerprogramm News
Impressum Datenschutz

Datenübermittlung
News
De-minimis Neuerungen BALM 2024
23.01.2024
Autoren: Pascal Rosemann & Jürgen Ramke
Lesedauer: ca. 2,5 Minuten
News

„De-minimis“-Beihilfen werden zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“

Am 22.01.2024 gab das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) den Starttermin für das aktuelle Förderprogramm im Güterkraftverkehr bekannt:

Startdatum: 05.02.2024

Es gibt einige formale und inhaltliche Änderungen, die jedoch noch nicht abschließend und vollständig sind. Hier sind die bisher veröffentlichten Informationen:


Neuer Name

Das bisherige „De-minimis“ Programm bekommt einen neuen Namen:

Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“

Die Namensänderung soll bereits einen Hinweis auf den Inhalt des Programms geben und die Wertigkeit erhöhen.


Beginn / Ende

Der Starttermin ist auf den 05.02.2024 festgelegt worden, und die Antragsfrist endet am 31.05.2024. Dies erfolgt, da die entsprechende EU-Verordnung (De Minimis) am 30.06.2024 ausläuft.


Fahrzeugnachweise

Ab sofort muss der Fahrzeugnachweis erst beim Verwendungsnachweis geführt werden, im Gegensatz zur früheren Antragstellung. Dies soll das Verfahren beschleunigen.


Stichtag

Der Stichtag für die Zulassung förderwürdiger Fahrzeuge bleibt der 01.12.2023.


Anzahl der Anträge

In der vorherigen Förderperiode konnten bis zu fünf Anträge gestellt werden. Für die kommende Förderperiode kann nur noch ein Antrag, der als „Erstantrag“ bezeichnet wird, eingereicht werden. Dies ist aufgrund des nach wie vor geltenden fünfmonatigen Bewilligungszeitraums notwendig. Nach dem 30.06.2024, wenn die EU-Verordnung ausläuft, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.


Prüfung der Berechtigung

Eine Neuigkeit ist, dass die Berechtigungsprüfung erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises durchgeführt wird.


„Positivliste“

Zukünftig wird ausschließlich das Produkt gefördert, nicht mehr eine übergeordnete Maßnahme. Das förderfähige Produkt kann der sogenannten „Positivliste“ des BALM entnommen werden. Diese Liste wird derzeit überarbeitet.

Das sind vorerst die wichtigsten Informationen. Weitere Veränderungen und Neuigkeiten werden auf www.avb-firmenberatung.de bekannt gegeben. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

AVB-Firmenberatung: Ihr Partner für Erfolg im Verkehrssektor

Bei AVB-Firmenberatung setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Verkehrsunternehmen in einem sich ständig wandelnden Markt erfolgreich ist. Unsere maßgeschneiderten Beratungsleistungen im Bereich der BALM-Weiterbildung und De-minimis-Beihilfen sind darauf ausgerichtet, Ihnen nicht nur finanzielle Vorteile zu bieten, sondern auch Ihre Marktposition zu stärken. Kontaktieren Sie uns heute, um zu erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen zu mehr Erfolg verhelfen können.

Kontaktieren Sie uns noch heute!